Die konsequente Sicherstellung des Raumabschlusses bei einseitiger Brandbeanspruchung über einen definierten Zeitraum ist von entscheidender Bedeutung im baulichen Brandschutz. Diese Maßnahme verhindert effektiv die rasche Ausbreitung von Feuer und Rauch auf angrenzende Bereiche, wodurch Rettungswege in kurzer Zeit unpassierbar werden könnten. Öffnungen, die unvermeidlich sind, werden üblicherweise durch Feuer- oder Rauchschutzabschlüsse (im Folgenden als Abschlüsse bezeichnet) gesichert, die mit Selbstschließvorrichtungen wie Federbändern oder Obentürschließern ausgestattet sind. Jedoch stehen diese Selbstschließfunktionen oft im Konflikt mit dem Nutzungskonzept der baulichen Anlage. In der Praxis werden solche als störend empfundenen Brandschutzabschlüsse häufig durch Verkeilen, Festbinden oder Manipulation außer Funktion gesetzt, was einen Verstoß gegen geltende Baugenehmigungen, Versicherungsbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften darstellt.
Hier setzen Feststellanlagen gemäß den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und der Instandhaltungsnorm DIN 14677 an. Sie bieten eine innovative Lösung für den Konflikt zwischen Sicherheits- und Nutzungskonzept, indem sie gewährleisten, dass Abschlüsse betrieblich offen gehalten werden und nur bei Detektion von Feuer oder Rauch automatisch schließen.
Feststellanlagen müssen auf Veranlassung des Betreibers ständig betriebsfähig gehalten und mindestens einmal pro Monat auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Jährlich ist eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung durch einen Fachmann oder eine dafür ausgebildete Person vorzunehmen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind schriftlich zu dokumentieren und beim Betreiber aufzubewahren. PROTEC ist durch zahlreiche Hersteller von Feststellanlagen autorisiert, sowohl Montage und Instandhaltung als auch Erstabnahmen durchzuführen. Mit unserem Engagement gewährleisten wir einen effizienten Brandschutz, der höchsten Standards entspricht.
Energieversorgung (Netzteil / Zentrale)
Auslösevorrichtung in Verbindung mit mindestens einem Rauchmelder
Feststelleinrichtung, z. B. Haftmagnete mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner Feststellung
Handauslösung
Die Taster zum manuellen Schließen der Abschlüsse müssen rot sein und mit der Aufschrift „Tür schließen“ bzw. „Rolltor schließen“ o. Ä. versehen sein. Taster können entfallen, wenn die Feststellung auch über geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann. Einige Systeme sind mit Akkus ausgestattet (z. B. große, schwere Schiebetore), um im Falle eines Stromausfalls zuverlässig zu schließen.
Genehmigung und Abnahme Feststellanlagen benötigen die Genehmigung des DIBt. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung wird üblicherweise für 5 Jahre erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dürfen keine neuen Feststellanlagen eingebaut werden. Bereits in Betrieb genommene Anlagen dürfen weiter genutzt werden, solange sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer in Betrieb genommen wurden. Der Betreiber sollte entsprechende Nachweise sorgfältig aufbewahren.
Die eingebaute Feststellanlage muss vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Die Erstabnahme kann nur vom Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller autorisierten Person oder einer benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die erfolgreiche Abnahmeprüfung ist schriftlich durch ein Protokoll und ein Kennzeichnungsschild zu dokumentieren.
PROTEC Brandschutz GmbH
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