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Warnanlage unter der Decke sendet Alarm

Brandmelde- und  Rauchwarm­anlagen

Frühzeitige Branderkennung und Alarmierung

Brandmeldeanlagen (BMA) sind unverzichtbar für die frühzeitige Erkennung und Meldung von Bränden, was die Interventionszeit erheblich verkürzt, und eine rechtzeitige Alarmierung, Evakuierung, Rettung und Brandbekämpfung ermöglicht. Besonders in Gebäuden mit hohem Risiko und spezieller Nutzung spielen diese Anlagen eine entscheidende Rolle.

Die PROTEC Brandschutz GmbH bietet umfassende Lösungen für Brandmeldeanlagen, Rauchwarnanlagen und Rauchwarnmelder, perfekt angepasst an die spezifischen Anforderungen von Gebäuden und Nutzungen.

Infos zu Brand­melde­anlagen (BMA)

Feuerwehrmann in Uniform mit Handschuhen
  • Brandmeldung durch manuelle (Druck­knopf­melder) und auto­matische Brand­melder (Rauch-, Wärme-, Flammen- oder Sonder­melder).
  • Brand­melde­zentrale (BMZ) wertet Informationen aus, steuert auto­matische Lösch­anlagen und Sicherheits­ein­richtungen.
  • Notwendig in Gebäuden mit höheren Risiken und speziellen Schutzbedürfnissen wie Hochhäuser, Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Produktionsstätten, Lager mit gefährlichen Stoffen und explosionsgefährdete Räume.
  • Gesetzliche Forderungen in Sonderbauverordnungen und von Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften sowie Sachversicherern beeinflussen den Einbau.
  • Verbesserte betriebliche Sicherheit und Kompensation baulicher Schwachstellen.
  • Rasche und eindeutige Erkennung von Feuer und Rauch.
  • Schnelle Alarmierung und Weitermeldung.
  • Funktion auch bei Netzausfall durch Notstrom.
  • Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen.
  • Sicherung der Funktionsfähigkeit durch regelmäßige Wartung.
  • Bauteile müssen den Normen DIN EN und VDS entsprechen.

Brand­melde­zentrale

Anforderungen und Ausbaumöglichkeiten der Brandmeldezentrale (BMZ)

Alarmierung im Gefahrenbereich

Lokalisierung des Gefahrenortes

Alarmierung der Feuerwehr

Protokollierung von Meldungen

Brandfall­steuerungen für Brandschutz­klappen, -türen, RWA-Anlagen, Lösch­anlagen

Anschluss von FBF, FAT, FIBS, FSD und FSE

Abschaltung der Lüftungs-/Klimaanlage

Anzeige von betrieblichen Stör- und Zustands­meldungen

Stör­melde­auf­schaltung auf ständig besetzte Stellen

Rauch­warn­melder (RWM)

Feuerwehrmann mit Helm und Sauerstoffmaske vor Feuer
  • Gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland, auch in NRW seit dem 01.04.2013.
  • Installation in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren über Rettungswegen.
  • Verantwortlichkeit für Installation (Eigentümer) und Betriebsbereitschaft (Nutzer).
  • Batteriebetriebene optische Rauchwarnmelder als Standard für private Haushalte.
  • Integrierte Messkammer zur Detektion von Brandrauch.
  • Langzeitbatterien mit Lebensdauer bis zu ca. 10 Jahren.
  • CE-Zeichen mit Prüfnummer und Angabe DIN EN 14604.
  • Qualitätsmerkmal „Q“ für erweiterte Qualitätsprüfung und Erfüllung erhöhter Anforderungen.