Die DIN EN 1634-1 definiert Feuerwiderstand- und Rauchschutzprüfungen für selbstschließende Türen und andere Abschlüsse, wie Klappen, Rollläden und Tore. Ihr Hauptzweck ist es, ein Durchdringen von Feuer durch Öffnungen in Wänden und Decken zu verhindern.
Feuerschutztüren müssen entweder eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen und/oder einer Feuerwiderstands- und Rauchschutzprüfung gemäß DIN EN 1634-1 unterzogen worden sein.
Es ist entscheidend, dass Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren im Brandfall geschlossen sind, um Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu bieten. In betrieblichen Situationen kann es jedoch notwendig sein, dass Feuerschutzabschlüsse offengehalten werden müssen. Feststellanlagen, die Haftmagnet-Systeme oder Rauchmelder umfassen, können hier Abhilfe schaffen.
Wir erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Konzept und übernehmen für Sie die Auswahl und Montage solcher Feuerschutzabschlüsse.
Selbstschließend durch Federband oder Türschließer
Kennzeichnungsschild (Ü-Zeichen / Hersteller / Zulassungsnummer / Herstellungsjahr)
Geeignete Drückergarnitur / Beschläge für Feuerschutztüren
Geeignete Dichtung (Standard- oder Rauchschutzdichtung)
Vorhandener Profilzylinder oder Blindzylinder
Bei der Auswahl und Installation von Feuerschutzabschlüssen müssen verschiedene Details berücksichtigt werden
Bauweise und Art der Wand sowie Wandstärke
Brandschutzanforderungen an raumabschließende Bauteile (T30/T90)
Befestigung der Zarge (Dübel, Anker)
Zulässige Zarge (Eckzarge, Umfassungszarge, Blockzarge)
Hinterfüllung der Zarge (Vermörtelung, Mineralwolle)
Höhenlage des Bodens (mit oder ohne Bodeneinstand)
Fertigfußboden waagerecht, Ebenheit
Bodenbelag / Art des Bodens
Passende Schließmittel und Beschläge mit FS-Kennzeichnung
PROTEC Brandschutz GmbH
Otto-Hahn-Str. 2, 50354 Hürth
Telefon: 02233 460 39 60
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