Gemäß § 3, Abschnitt 1 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen liegt die Verantwortung für die Sicherheit in baulichen Anlagen beim Betreiber. Dies schließt die Gewährleistung von Rettungs- und Fluchtwegen gemäß § 33 BauO NRW ein, um die öffentliche Sicherheit, Ordnung, Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage nicht zu gefährden.
BRANDTEC in Köln und ganz NRW bietet Fachkompetenz in der Fluchtwegsicherung gemäß gesetzlicher Vorgaben und individueller Anforderungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung für eine effektive und sichere Fluchtwegsicherung in Ihren Räumlichkeiten.Formularbeginn.
Optische Sicherheitsleitsysteme
Rettungszeichen nach DIN 4844 weisen Rettungs- und Fluchtwegen sowie Ausgänge aus. Die Größe der Kennzeichen richtet sich nach Lichtverhältnissen, Art der Beleuchtung und notwendiger Erkennungsweite. Zusätzliche Wand- und Bodenmarkierungen unterstützen die Wirkung der Beschilderung.
Schilder und Markierungen müssen auch im Dunkeln gut sichtbar sein. Hinterleuchtung oder Nachleuchtfarbe sind mögliche Optionen. Wichtig hierbei ist immer die Einhaltung und Erfüllung der Forderung nach Sicherheitsbeleuchtung gemäß Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften.
Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen leicht von innen in voller Breite zu öffnen sein. Konflikte mit Zutrittskontrolle und Einbruchschutz müssen gelöst werden. Lösungen wie Panikverschlüsse oder Türterminals mit Überwachungs- und Meldeeinrichtungen erfüllen Anforderungen an Brandschutz und Einbruchschutz. Besondere Anforderungen an Türdrückergarnituren müssen ebenfalls eingehalten werden. (DIN EN 179 und DIN EN 1125).
PROTEC Brandschutz GmbH
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